Beim Kauf einer Bestandsimmobilie (Resale) läuft der Vertrag über die einheitlichen Immobilienverträge des Dubai Land Department, verpflichtend seit dem 1. Mai 2014 (Quelle: Dubai Land Department). Das Form F ist davon der Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer, ergänzt um Form A (Verkäufer-Makler) und Form B (Käufer-Makler).

Das Form F hält Kaufpreis, Anzahlung, Fristen und die Pflichten beider Seiten fest und wird über das E-Mart-Portal des DLD erstellt und unterschrieben. In der Praxis wird es oft MOU genannt. Es ist die Grundlage, auf der danach das NOC des Bauträgers eingeholt und der Eigentumsübergang beim DLD vollzogen wird.

Für einen deutschen Käufer schafft das Form F Verbindlichkeit im Resale und schützt vor widersprüchlichen Nebenabreden, weil der Vertrag standardisiert ist. Preis, Anzahlung und Übergabefrist gelten mit der Unterschrift.

Wo das Form F im Kaufablauf steht, zeigt unsere Seite zum Immobilienkauf in Dubai.