Grundlage ist das Dubai-Gesetz Nr. 7 von 2006 über die Immobilienregistrierung. Es erlaubt Ausländern, in ausgewiesenen Freehold-Zonen Volleigentum (Freehold), Nießbrauch (Usufruct) oder ein Leasehold von bis zu 99 Jahren zu erwerben (Quelle: Dubai Land Department; UAE-Regierungsportal u.ae). Welche Gebiete das sind, legt die Verordnung Nr. 3 von 2006 fest.

Freehold heißt: Der Käufer wird mit Title Deed als Eigentümer von Wohnung oder Haus samt Grundanteil eingetragen, unbefristet und vererbbar, mit vollem Recht auf Verkauf, Vermietung und Umbau im Rahmen der Vorschriften. Die meisten für internationale Käufer relevanten Lagen in Dubai, etwa Dubai Marina, Downtown oder Business Bay, sind Freehold.

Leasehold ist ein langfristiges Miet- oder Nutzungsrecht, typischerweise bis zu 99 Jahre. Der Leasehold-Inhaber nutzt die Immobilie, das Eigentum am Grund bleibt beim Freeholder. Nach Ablauf fällt die Immobilie an den Eigentümer zurück, sofern nicht verlängert wird. Für Kapitalanleger ist Freehold in der Regel die klarere Wahl, weil es echtes, handelbares Eigentum ist.

Welche Eigentumsform zu welchem Ziel passt, klären wir im Immobilienkauf in Dubai.