Das Dubai Land Department erhebt bei der Eintragung eines Eigentümerwechsels 4 Prozent des Verkaufswerts (Quelle: Dubai Land Department, eServices). Dazu kommen feste Gebühren: eine Registrargebühr von 2.100 AED bei einem Wert unter 500.000 AED, sonst 4.200 AED, sowie 250 AED für das Title Deed und kleinere Verwaltungs- und Wissensgebühren.

Wer die 4 Prozent trägt, legt die amtliche DLD-Seite nicht fest. In der Marktpraxis übernimmt sie meist der Käufer, das ist aber Verhandlungssache und keine gesetzliche Regel. Bei Off-Plan-Käufen wird die Gebühr im Rahmen der Oqood-Registrierung fällig, bei Bestandsimmobilien beim Transfer am DLD-Schalter oder über einen Registration Trustee.

Für die Kaufkalkulation eines deutschen Käufers heißt das: Neben dem Kaufpreis sind rund 4 Prozent plus einige Tausend AED Fixgebühren einzuplanen. Eine laufende jährliche Grundsteuer wie in Deutschland gibt es in den VAE nicht (Quelle: UAE Ministry of Finance), die DLD-Gebühr fällt einmalig beim Kauf an.

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