Aus vielen europäischen Märkten kennen Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dubai kennt für Immobilienkäufe kein solches allgemeines gesetzliches Cooling-Off. Ob und wie lange ein Käufer zurücktreten kann, hängt allein davon ab, was im Kaufvertrag vereinbart ist, dem SPA beim Off-Plan und dem Form F beim Resale.
Was das Gesetz stattdessen regelt, ist der umgekehrte Fall: Das Dubai-Gesetz Nr. 9 von 2009 legt fest, wie ein Bauträger einen Off-Plan-Vertrag beenden und Beträge einbehalten darf, wenn der Käufer seine Zahlungen nicht leistet (Quelle: Dubai Land Department, Immobiliengesetzgebung). Ein automatisches Rücktrittsrecht des Käufers folgt daraus nicht.
Für einen deutschen Käufer heißt das: Vor der Unterschrift prüfen, ob der Vertrag eine Rücktritts- oder Umtauschregelung enthält, und nicht von einem gesetzlichen Widerruf wie in Deutschland ausgehen. Sonst kann die Anzahlung verfallen.
Worauf beim Kaufvertrag zu achten ist, zeigt unsere Seite zum Immobilienkauf in Dubai.