Grundlage ist das Dubai-Gesetz Nr. 8 von 2007 über Treuhandkonten in der Immobilienentwicklung, in Kraft seit dem 28. Juni 2007 (Quelle: Dubai Land Department). Jeder Bauträger, der off-plan verkauft, muss pro Projekt ein Escrow-Konto bei einem von der RERA zugelassenen Kontotreuhänder führen. Alle Käuferzahlungen landen dort, nicht auf dem Firmenkonto des Entwicklers.
Ausgezahlt wird nur nach Baufortschritt und nur für projektbezogene Kosten wie Bauunternehmer, Berater und Vermarktung. So kann ein Bauträger das Geld der Käufer nicht für andere Vorhaben abziehen. Zusätzlich schreibt Artikel 14 des Gesetzes vor, dass 5 Prozent der eingezahlten Summe ein Jahr nach Fertigstellung als Mängelsicherheit auf dem Konto bleiben (Quelle: Dubai Land Department).
Für einen deutschen Off-Plan-Käufer ist das Escrow-Konto der zentrale Schutz gegen Bauträgerinsolvenz und Projektabbruch. Vor der ersten Zahlung sollten die Escrow-Kontonummer des Projekts und der zugelassene Treuhänder bestätigt sein.
Wie wir Bauträger und Projekt vor dem Kauf prüfen, steht auf unserer Seite zur Bauträgerprüfung in Dubai.